Unterschiede
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| verein:geschaeftsordnung [27.05.2015 21:20] – Geschäftsordnungsänderung durch die Mitgliederversammlung am 27. Mai 2015 stephanj | verein:geschaeftsordnung [30.03.2026 19:03] (aktuell) – [Geschäftsordnung] stephanj | ||
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| ====== Geschäftsordnung ====== | ====== Geschäftsordnung ====== | ||
| - | In der Fassung vom 27. Mai 2015 | + | In der Fassung vom 11. März 2026. |
| ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== | ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== | ||
| - | - Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen entweder\\ a) einen vollen Beitrag von 20 Euro / Monat\\ b) einen ermäßigten Beitrag von 10 Euro / Monat. | + | - Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen entweder\\ a) einen vollen Beitrag von 25 Euro / Monat\\ b) einen ermäßigten Beitrag von 12 Euro / Monat. |
| - Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Studenten sowie Rentner bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.\\ Der ermäßigte Beitrag kann zudem auf Antrag vom Vorstand gewährt werden. | - Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Studenten sowie Rentner bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.\\ Der ermäßigte Beitrag kann zudem auf Antrag vom Vorstand gewährt werden. | ||
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| ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== | ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== | ||
| - | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | + | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, |
| - | - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen. | + | - // |
| ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== | ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== | ||
| - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. | - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. | ||
| - | - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. | + | |
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| ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== | ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== | ||
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| - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, | - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, | ||
| - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. | - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. | ||
| + | - Der Vorstand ist für die Erstellung, Einführung und ggf. nötiger Überarbeitung von Raumordnungen für die vom Verein bereit gestellten Räume zuständig. | ||