Unterschiede
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| verein:satzung [14.12.2014 18:19] – [§ 3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung] stephanj | verein:satzung [08.11.2023 07:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj | ||
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| ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== | ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== | ||
| - | In der Fassung vom 30. April 2014 | + | In der Fassung vom 25. Oktober 2023 |
| ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ||
| Zeile 67: | Zeile 67: | ||
| - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. | - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. | ||
| - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. | - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. | ||
| + | - Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben. | ||
| - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. | - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. | ||
| - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, | - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, | ||
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| - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | ||
| - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | ||
| - | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt | + | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt |
| - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | ||
| - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. | - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. | ||